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Rechner · Stand 1. Januar 2027

Mindestlohn 2027: Was kostet es dein Café?

Ab 2027 gilt 14,60 € pro Stunde, die Minijob-Grenze steigt auf 633 €. Trag dein Team ein und sieh die Mehrkosten pro Monat, wie viele Getränke sie decken und welche Preisanpassung reicht.

JustBack-Team · Aktualisiert am 12. Oktober 2026 · Deine Zahlen bleiben in diesem Browser-Tab.

3D-Katze im Sakko mit Kaffee

Dein Team

Eine Zeile pro Person, mit dem Stundenlohn brutto, wie er heute vereinbart ist.

Personen

Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung plus Umlagen, oft rund 21 %. Den genauen Satz kennt deine Lohnbuchhaltung.

Gewerbliche Minijobs 2026: rund 31 % (Minijob-Zentrale). Ab 2027 steigt der Anteil zur Krankenversicherung; nimm den Satz deiner Lohnbuchhaltung.

Was ein Getränk nach Zutaten netto übrig lässt. Rechne ihn im Kaffeepreis-Rechner aus.

Ganze Zahl, höchstens 31.

Für die Preis-Szenarien: verkaufte Getränke an einem normalen Tag.

Ergebnis

Trag dein Team ein und wähle „Berechnen“. Oder lade das Beispiel mit drei Personen.

So wird gerechnet

  1. Neuer Lohn. Das Höhere aus dem heutigen Lohn und 14,60 €. Wer schon mehr verdient, kostet nichts zusätzlich.
  2. Stunden im Monat. Stunden pro Woche × 13 ÷ 3, also 4,33 Wochen pro Monat, wie in der Lohnabrechnung üblich.
  3. Mehrkosten pro Person. Lohnerhöhung × Stunden im Monat × (1 + Lohnnebenkosten). Für Minijobs gilt der Pauschalsatz.
  4. Pro Tag und pro Getränk. Mehrkosten ÷ Öffnungstage, dann ÷ Deckungsbeitrag pro Getränk, auf ganze Getränke aufgerundet.
  5. Preis-Szenarien. Die Preiserhöhung ohne 19 % Umsatzsteuer × Getränke pro Monat, verglichen mit den Mehrkosten.

Minijobs ab 2027

Die Minijob-Grenze folgt dem Mindestlohn: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet 633 € im Monat (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Bei 14,60 € passen also gut 10 Stunden pro Woche in einen Minijob. Wer mehr arbeitet, rutscht in den Übergangsbereich (Midijob) mit anderen Abgaben.

Was diese Zahl ist – und was nicht

  • Eine Schätzung, keine Lohnabrechnung. Zuschläge für Nacht, Sonn- und Feiertage, Urlaub und Krankheit sind nicht eingerechnet.
  • Lohnnebenkosten sind deine Eingabe. Sie hängen von Krankenkasse und Umlagen ab und ändern sich 2027 für Minijobs.
  • Trinkgeld zählt nicht. Es ist eine freiwillige Zahlung der Gäste und darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
  • Lohnabstand bleibt deine Entscheidung. Wenn du Löhne über dem Mindestlohn mit anhebst, trag die neuen Löhne als heutigen Lohn ein und rechne beide Fälle.

Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025; § 8 Abs. 1a SGB IV; Minijob-Zentrale, Beitragssätze 2026.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für Aushilfen und Minijobs?

Ja. 14,60 € pro Stunde gilt ab 1. Januar 2027 für alle Beschäftigten ab 18, auch in Minijobs und als Aushilfe. Ausnahmen gibt es etwa für Pflichtpraktika und Auszubildende.

Was passiert, wenn ein Minijob über 633 € kommt?

Dann ist es kein Minijob mehr, sondern eine Beschäftigung im Übergangsbereich mit anderen Beiträgen. Prüf vor Januar mit deiner Lohnbuchhaltung, ob du die Stunden anpasst oder den Vertrag umstellst.

Muss ich deswegen die Preise erhöhen?

Nicht unbedingt. Der Rechner zeigt, wie viele zusätzliche Getränke pro Tag die Mehrkosten decken und welche Preisanpassung sie deckt. Oft reicht eine Mischung aus beidem.

Woher kommt der Deckungsbeitrag pro Getränk?

Er ist der Nettoerlös eines Getränks minus Zutaten und Verpackung. Du kannst ihn im Kaffeepreis-Rechner für dein meistverkauftes Getränk ausrechnen.